Altrechtliche Wassernutzungsrechte sind verfassungswidrig
BGer – Konzessionen ohne zeitliche Befristung und andere altrechtliche Bewilligungen sind nach 80 Jahren den aktuellen gesetzlichen Vorschriften zu unterstellen. Zu diesem Entscheid führten die Sanierungspläne des Wasserkraftwerks Hammer in Cham ZG, gegen welche der WWF Beschwerde einlegte. (Urteil 1C_631/2017)
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