Jusletter

Kontrolle der Korrespondenz von Gefangenen ist zulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie, Strafprozessrecht, Grundrechte
  • Zitiervorschlag: Jurius, Kontrolle der Korrespondenz von Gefangenen ist zulässig, in: Jusletter 3. Juni 2019
BGer – Das Bundesgericht hat bestätigt, dass die systematische Kontrolle der Korrespondenz von Gefangenen rechtens ist. Es hat die Beschwerde einer Waadtländerin abgewiesen, die sich im vorzeitigen Strafvollzug befindet. (Urteil 1B_146/2019)

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