Voraussetzung für rechtshilfeweise Herausgabe an Italien nicht erfüllt
BGer – Dem italienischen Rechtshilfeersuchen um Herausgabe zur Einziehung des Bildes «Porträt der Isabella d’Este» kann nicht entsprochen werden. Es fehlt an der Voraussetzung, dass die von der italienischen Justiz geahndete Ausfuhr des Werks durch die rechtmässige Eigentümerin unter Beachtung internationalen Rechts und zwischenstaatlicher Vereinbarungen mit Italien auch in der Schweiz strafbar wäre. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts gut. (Urteil 1C_447/2018)
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