Der versicherte Lohn in der beruflichen Vorsorge
Stolpersteine für Arbeitgebende
Die korrekte Bestimmung des versicherten Lohnes ist in der beruflichen Vorsorge von grosser Bedeutung. Für die Höhe der Beiträge und Leistungen ist entscheidend, welche der an Arbeitnehmende ausgerichteten Zuwendungen als «versicherter Lohn» zu qualifizieren sind und welche nicht. Im Bereich der beruflichen Vorsorge ist dabei besonders, dass es den Vorsorgeeinrichtungen – in unterschiedlichen Graden – offensteht, vom Lohnbegriff der AHV abzuweichen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, welcher Lohnbegriff für die berufliche Vorsorge massgebend ist und welche Stolpersteine sich für Arbeitgebende in diesem Zusammenhang ergeben können.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Der Lohnbegriff der AHV als Ausgangspunkt
- III. Die Umschreibung des versicherten Lohnes in der beruflichen Vorsorge
- 1. Grundsätzliches
- 2. Der Lohnbegriff im Obligatorium und Überobligatorium
- 3. Bonuszahlungen im Besonderen
- IV. Stolpersteine bei der Lohnmeldung
- 1. Problematik
- 2. Handlungsempfehlungen
- V. Fazit
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