Jusletter

Pflicht zur Eingliederung?

Bemerkungen zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichts

  • Autor/Autorin: Marco Weiss
  • Beitragsart: Urteilsbesprechungen
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: Marco Weiss, Pflicht zur Eingliederung?, in: Jusletter 16. September 2019
Gemäss eines aktuellen Leitentscheids des Bundesgerichts sind IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, an zumutbaren Eingliederungsmassnahmen aktiv teilzunehmen. Dies betrifft sowohl Personen mit ganzen als auch Teilrenten gleichermassen. Eine Verweigerung kann künftig mit der vorübergehenden bzw. dauernden Einstellung der IV-Rente sanktioniert werden. Der Autor beleuchtet den vorliegenden Entscheid und diskutiert seine Auswirkungen auf die Praxis.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Sachverhalt
  • 3. Erwägungen des Bundesgerichts
  • 4. Bemerkungen
  • 4.1. Gehalt der Art. 8a IVG und Art. 7 Abs. 2 lit. e IVG
  • 4.2. Umfassende Mitwirkungspflichten der Versicherten
  • 4.3. Sanktionen
  • 5. Schluss

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