Erfordernis des «einheitlichen Betriebs» bei Bauprojekt nicht erfüllt
BGer – Das Bundesgericht hebt die Baubewilligung für zwei Ferienhäuser in der Gemeinde Vals (GR) auf, die zur Nutzung als touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungen geplant waren. Aufgrund der grossen räumlichen Entfernung der projektierten Häuser zum damit verbundenen Hotel fehlt es am gesetzlichen Erfordernis des einheitlichen Betriebs. Der Bewirtschaftungsvertrag mit dem Hotel allein genügt nicht, um eine langfristige touristische Bewirtschaftung der Zweitwohnungen sicherzustellen. (Urteil 1C_511/2018)
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