Vierjährige Freiheitsstrafe wegen unrechtmässigen Leistungsbezugs
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Mannes bestätigt, der mehr als sechs Jahre lang verschiedene Versicherungsleistungen wegen Arbeitsunfähigkeit bezog, obwohl er wieder arbeitete. Der Mann wurde von der Nidwaldner Justiz zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. (Urteil 6B_570/2019)
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