Jusletter

Grundlagen und Schranken der Weitergabe von Observationsergebnissen

Zum Verhältnis zwischen Sozialversicherern und Strafbehörden

  • Autor/Autorin: Yvonne van der Stroom
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht, Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Yvonne van der Stroom, Grundlagen und Schranken der Weitergabe von Observationsergebnissen, in: Jusletter 21. Oktober 2019
Das Observationsrecht der Sozialversicherer ist in einzelnen Teilen umfangreicher als jenes der Strafverfolgungsbehörden. Daraus ergibt sich die Frage, ob und innerhalb welcher Schranken strafrechtlich relevante Informationen, die im Rahmen von Observationen seitens der Sozialversicherer gewonnen wurden, an Strafbehörden weitergegeben werden dürfen.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Die Anzeigepflichten der Sozialversicherungsträger von Observationsergebnissen
  • A. Anzeigepflichten gemäss Art. 302 Abs. 2 StPO
  • B. Kantonale Regelungen
  • 1. Kantonale Anzeigepflichten beim unrechtmässigen Bezug von Sozialhilfeleistungen
  • 2. Kantonale Schweigepflichten im Verhältnis zu den kantonalen Anzeigepflichten
  • C. Bundesrechtliche Regelungen
  • 1. Das Datenschutzrecht als Grenze der Datenbekanntgabe von Observationsergebnissen?
  • 2. Die Amtshilfe der Sozial- und Strafbehörden
  • 3. Die Schweigepflicht nach Art. 33 ATSG und deren Ausnahmen
  • 4. Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen und privaten Interesse
  • 5. Das Amtsgeheimnis nach Art. 320 StGB
  • 6. Die Akteneinsicht und der Beizug von Akten
  • 7. Zufallsfunde und fishing expeditions
  • II. Schlussfolgerung und Ausblick

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.