Zürcher Sozialhilfegesetz: Beschwerde gegen neue Regelung abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde gegen die 2019 vom Zürcher Kantonsrat beschlossene Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes ab, wonach Auflagen und Weisungen nicht selbstständig angefochten werden können. Der fraglichen Bestimmung kann ein Sinn zugemessen werden, der sich mit der verfassungsmässigen Rechtsweggarantie vereinbaren lässt. (Urteil 8C_152/2019)
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