Jusletter

Unterhalt für mündiges Kind in Ausbildung geht dem für (Ex-) Ehegatten nicht vor

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Eheschliessung. Auflösung der Ehe
  • Zitiervorschlag: Jurius, Unterhalt für mündiges Kind in Ausbildung geht dem für (Ex-) Ehegatten nicht vor, in: Jusletter 17. Februar 2020
BGer – Der Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes in Ausbildung hat im Falle einer finanziellen Mankosituation hinter denjenigen eines unterhaltsberechtigten (Ex-) Ehegatten zurückzutreten. Das Anfang 2017 in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht bildet keinen Anlass, die bisherige Rechtsprechung in diesem Bereich zu ändern. (Urteil 5A_457/2018)

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