Jusletter

Das Gemeingut im Markenrecht

Wesen zwischen Eintragung und Schutzgewährung

  • Autoren/Autorinnen: Salim Rizvi / Beat Lenel
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht, Markenrecht
  • Zitiervorschlag: Salim Rizvi / Beat Lenel, Das Gemeingut im Markenrecht, in: Jusletter 2. September 2013
Art. 2 MSchG regelt die absoluten Ausschlussgründe, welche bestimmte Zeichen im öffentlichen Interesse von der markenrechtlichen Eintragung ausschliessen – unter anderem Zeichen des Gemeinguts (Art. 2 lit. a MSchG). Der Beitrag erörtert die Elemente des Gemeinguts im Markenrecht. Die einzelnen Kriterien, wie zum Beispiel die beschreibenden Zeichen, Qualitäts- oder geografische Angaben werden einzeln und insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung besprochen. Im Rahmen der Besprechung der einzelnen Gemeingutskriterien werden auch Sonderfälle behandelt, wie zum Beispiel die «International Nonproprietary Names» (INNs).

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