Die Widerrechtlichkeit im Haftpflichtrecht
Gedanken zu dieser Haftungsvoraussetzung und den dazu entwickelten Lehren
Die Lehre hat diverse Theorien zur Haftungsvoraussetzung der Widerrechtlichkeit entwickelt. Zum einen stehen sich die objektive und die subjektive Widerrechtlichkeitstheorie gegenüber. Zum anderen sind zahlreiche weitere Theorien gebildet worden, die man unter dem Titel «dritte Widerrechtlichkeitstheorie» zusammenfasst. Der Beitrag legt dar, warum die Widerrechtlichkeit im Sinne von Art. 41 Abs. 1 OR grundsätzlich als sog. Verhaltensunrecht zu verstehen ist, und geht auf einzelne Aspekte der Begründung der Widerrechtlichkeit anhand eines Verstosses gegen eine Verhaltensnorm ein.
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