La reconnaissance d’un droit d’accès aux informations détenues par l’Etat fondée sur l’article 10 CEDH
Portée de l’arrêt Magyar Helsinki Bizottság contre Hongrie en droit suisse
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat einen Grundsatzentscheid getroffen, in welchem er anerkennt, dass Artikel 10 der EMRK nun eindeutig das Recht begründet, vom Staat zu verlangen, Informationen die in seinem Besitz sind zur Verfügung zu stellen. Dieses Recht unterliegt verschiedenen Bedingungen, dessen Folgen für das Schweizer Recht in diesem Beitrag analysiert werden. Die Autoren zeigen auf, dass das Schweizer Recht, Kantonales- wie auch Bundesrecht, heute noch nicht in vollem Umfang den Anforderungen des EGMR entspricht. (sts)
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