Jusletter

Observationen, Kompetenzen und Gesetze

Oder: Der kleine Unterschied zwischen Versicherung und Polizei

  • Autor/Autorin: Philip Stolkin
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Sozialversicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Philip Stolkin, Observationen, Kompetenzen und Gesetze, in: Jusletter 27. März 2017
Laut Strassburg ist eine Observation durch Privatdetektive ein schwerer Eingriff in die Privatsphäre, von Art. 8 Abs. 1 EMRK geschützt und durch ein Gesetz nach Abs. 2 EMRK zu legitimieren. Nun regelt Art. 148a StGB abschliessend den Versicherungsmissbrauch: Der als Rechtfertigung vorgesehene Art. 43a ATSG verstösst folglich gegen das Gewaltmonopol und die Kompetenzordnung des Bundes und liefe einer demokratischen Grundlage im Sinne von Art. 8 Abs. 2 EMRK zuwider. Er vermag den Eingriff in das Grundrecht nicht zu rechtfertigen. Gleichzeitig verstösst eine Observation gegen Art. 179quater StGB und Art. 52 Abs. 3 OR. Deswegen bleibt die Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB widerrechtlich und löst die Folgen des Art. 28a ff. ZGB aus. Eine Sichtweise, die dem positiven Schutz nach Art. 8 EMRK entspricht.

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