Jusletter Coronavirus-Blog

[Arbeitsrecht] Pietruszak - Lockdown und Lohnfortzahlung

Aufgrund der raschen Verbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat Mitte März 2020 mittels Notrecht schweizweit öffentliche und private Veranstaltungen untersagt, öffentlich zugängliche Einrichtungen geschlossen und den Unterricht an sämtlichen Schulen eingestellt. Zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können aufgrund dieser Massnahmen nicht oder nur beschränkt arbeiten oder sind wegen Kinderbetreuung an der Arbeit verhindert. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob der Arbeitgeber für die entsprechenden Ausfallzeiten Lohnfortzahlung schuldet.
 
 
  • Autoren/Autorinnen: Thomas Pietruszak
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Arbeitsrecht
  • Zitiervorschlag: Thomas Pietruszak, Lockdown und Lohnfortzahlung, in: Jusletter 14. April 2020

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