Jusletter Coronavirus-Blog

[Arbeitsrecht] Tschannen - Das Corona-Massnahmenpaket des Bundesrats

Das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) und die daraus resultierende Krankheit COVID-19 haben die Welt im Sturm erobert und das Sozial- und Arbeitsleben auch in der Schweiz in Geiselhaft genommen. Der Bundesrat hat seit dem 28. Februar 2020 ein Massnahmenpaket zur Eindämmung und Bewältigung der Corona-Pandemie geschnürt und schrittweise nachgebessert. Dieser Beitrag ordnet das Corona-Massnahmenpaket des Bundesrats aus arbeitsrechtlicher Sicht ein.
 
 
  • Autoren/Autorinnen: Emanuel Georg Tschannen
  • Beitragsart: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Arbeitsrecht, Gesundheitsrecht
  • Zitiervorschlag: Emanuel Georg Tschannen, Das Corona-Massnahmenpaket des Bundesrats, in: Jusletter 14. April 2020 

1 Kommentar

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    Attest für besonders gefährdete Personen gemäss COVID-19-Verordnung 2

    In seinem Jusletter Beitrag befasst sich Emanuel Georg Tschannen mit den besonders gefährdeten Personen (Ziff. 3.2, Rz. 24 ff.), erwähnt das ärztliche Attest im Sinne von Art. 10c Abs. 6 und 8 COVID-19-Verordnung 2 und hält richtigerweise fest, dass es sich dabei nicht um ein Arztzeugnis handelt (Rz. 25). Mit dem in Art. 10c Abs. 6 und 8 erwähnten Attest bestätigt der Arzt, dass es sich bei der betreffenden Person um eine besonders gefährdete Person im Sinne von Art. 10b Abs. 2 und 3 i.V.m. Anhang 6 der COVID-19-Verordnung 2 handelt. Swiss Insurance Medicine (SIM) stellt der Ärzteschaft ein Muster-Attest in der Form eines interaktiven PDF-Formulars zur Verfügung; so sollte ein Attest in der Praxis aussehen: https://www.swiss-insurance-medicine.ch/storage/app/media/Downloads/Dokumente/covid-19/200331_SIM-Attest-bgP_COVID-19_Verordnung-2_web.pdf

    avatarDaniel Kettiger07.05.2020 09:58:57Antworten

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