Urteil des BGer 8C_104/2024 vom 22. Oktober 2024, zur amtlichen Publikation vorgesehen
Erich Züblin
Citation: Erich Züblin, Änderung der Rechtsprechung zur Adipositas, in: Jusletter 16. Dezember 2024
Das Bundesgericht passt seine Rechtsprechung zum Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung bei einer Adipositas an. Die grundsätzliche Behandelbarkeit der Adipositas steht einem Anspruch auf eine Rente nicht mehr von vornherein entgegen. Von betroffenen Personen darf allerdings verlangt werden, dass sie zumutbare Behandlungen zur Behebung der Beeinträchtigung durchführen. Der Autor weist darauf hin, dass in der Versicherungsmedizin
rein medizinische Beurteilungen vorzunehmen und Recht und Medizin streng zu trennen sind, gegebenenfalls der Stand der medizinischen Wissenschaft gemäss ICD-11 zu berücksichtigen ist. Er stellt fest, dass aus medizinischer Sicht heute in der Rechtsprechung des Bundesgerichts der biopsychosoziale Krankheitsbegriff angewendet wird.
Table of contents
1. Sachverhalt und Verfahren
1.1. Gesundheitsstörungen und Verfügung der Invalidenversicherung
1.2. Urteil des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau (Vorinstanz)
1.3. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten der Beschwerdeführerin
2. Das Bundesgericht zog in Erwägung
2.1. Bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Adipositas
2.2. Änderung der Rechtsprechung zu leichten bis mittelschweren depressiven Störungen
2.3. Änderung der Rechtsprechung zu Suchterkrankungen
3. Das Bundesgericht ändert seine bisherige Rechtsprechung zur Adipositas
4. Versicherungsmedizinische Bemerkungen zum Urteil des Bundesgerichts vom 22. Oktober 2024
4.1. Konsequente Weiterführung der Rechtsprechung
4.2. Rein medizinische Beurteilungen in der Versicherungsmedizin
4.3. Biopsychosozialer Krankheitsbegriff im Sozialversicherungsrecht
4.4. Indikatorenprüfung – Trennung von Medizin und Recht
4.5. Aktueller Stand der medizinischen Wissenschaft: ICD-11
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