Zum Jahrestag der Annahme der UNO-Kinderrechtskonvention und zugleich zum ersten Landesbericht der Schweiz
Heute vor elf Jahren, am 20. November 1989, wurde die Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) in der UNO-Generalversammlung durch Akklamation angenommen. Am 1. November 2000 hat der Bundesrat zuhanden des UNO-Kinderrechtsausschusses den ersten Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention verabschiedet. Die beiden Begebenheiten bilden den Anlass zum vorliegenden Beitrag.
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