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Ausgabenbremse kann wirksam werden
Die von den Stimmberechtigten der Stadt Zürich am 28. September 1997 beschlossene Ausgabenbremse kann wirksam werden. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Zürcher Regierungsrats bestätigt, welcher die Abstimmung für gültig erklärt hatte. Die dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde wurde abgewiesen.
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