Bund muss geradestehen
Inhaftierung wegen Bestechungsverdachts
Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen von Personen, die im Zusammenhang mit den inzwischen eingestellten Strafverfahren wegen des Verdachts auf Korruption bei der Computerbeschaffung an der ETH zu Unrecht in Untersuchungshaft sassen, sind an die Adresse des Bundes zu richten. Dies geht aus einem einstimmig gefällten Urteil der bundesgerichtlichen Anklagekammer hervor, welche ihre eigene Zuständigkeit in der Sache bejaht, obwohl der Bund das Strafverfahren dem Kanton Zürich übertragen hatte.
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