«Flagrante Verletzung der Unschuldsvermutung»
Keine «Sippenhaft» des Verwaltungsrats
Steht nicht fest, wer ein auf eine Aktiengesellschaft eingelöstes Auto im Parkverbot abgestellt hat, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht einfach ein Mitglied des Verwaltungsrats gebüsst werden. Dies hatte das Polizeigericht des Distrikts Lausanne getan und argumentiert, es sei Sache des Verwaltungsrats, den Fahrer des falsch parkierten Autos zu eruieren und von ihm das Bussgeld zurückzufordern.
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