Zur Eigenhaftung beigezogener Bauexperten gegenüber geschädigten Nachbarn
Bemerkungen zu zwei neuen Bundesgerichtsurteilen
Die Liegenschaft der Kläger wurde durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück in Mitleidenschaft gezogen. Sie klagten gegen einen Geologen sowie eine Ingenieurin, die von dem bauenden Grundeigentümer als Experten beigezogen worden waren, auf Schadensersatz. Das Bundesgericht prüfte die Eigenhaftung der beauftragten Experten aus unerlaubter Handlung, aus Vertrauenshaftung sowie aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.
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