Mit Stühlen auf Autobahnen ist zu rechnen
Begrenzte Sichtweite bei Abblendlicht
Das Bundesgericht bleibt dabei, dass nachts auch auf Autobahnen mit Abblendlicht nur so schnell gefahren darf, dass jederzeit innerhalb der beleuchteten Strecke von rund 50 Metern angehalten werden kann. Mit dem Entscheid wird eine über 30 Jahre alte und vielfach kritisierte Praxis bestätigt, die damit begründet wird, dass jederzeit mit unbeleuchteten Hindernissen zu rechnen ist. Beim ersten Entscheid war es um den in Juristenkreisen zu Berühmtheit gelangten Stuhl gegangen, der auf der Autobahn lag und einen zu schnellen Autofahrer zu einem Ausweichmanöver zwang, das mit einem Schleuderunfall endete (BGE 93 IV 115).
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