Genugtuung in Form von Parteientschädigung
Begründung für die Kostenregelung im Fall Spring
Das Bundesgericht hat am 21. Januar dieses Jahres wegen (zeitlicher) Verwirkung eine Genugtuungsforderung in Höhe von 100 000 Franken des jüdischen Flüchtlings Joseph Spring abgewiesen, der während des Zweiten Weltkriegs an der Schweizer Grenze zurückgewiesen und den deutschen Behörden übergeben worden war (NZZ vom 22. 1. 00). Obwohl der Kläger damit in seinem Prozess gegen die Eidgenossenschaft vollständig unterlag, wurde ihm eine Parteientschädigung zugesprochen - und zwar exakt in der Höhe des eingeklagten Schmerzensgeldes. Jetzt liegt die eher gewundene schriftliche Begründung dieses höchstrichterlichen Entscheids vor, der seinerzeit einiges Erstaunen erweckt hatte.
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