Die Tragweite eines von der Vormundschaftsbehörde nicht genehmigten Vertrages betreffend Erhöhung von Kinderunterhaltsbeiträgen im Arrestprosequierungsverfahren
In BGE 126 III 49 ff. hat das Bundesgericht gestützt auf Art. 287 Abs. 1 ZGB festgehalten, dass eine Arrestprosequierungsklage abzuweisen ist, wenn mit ihr um Zuspruch verarrestierter Kinderunterhaltsbeiträge nach Massgabe eines behaupteten, angeblich mündlich abgeschlossenen, aber von der Vormundschaftsbehörde nicht genehmigten Vertrages auf Abänderung bzw. deutliche Erhöhung der in einem brasilianischen Scheidungsurteil festgesetzten Kinderunterhaltsbeiträge ersucht wird.
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