Bestätigte Schuldsprüche wegen Bestechung
Drei Nichtigkeitsbeschwerden in der Wirteaffäre abgewiesen
Im Zusammenhang mit dem Komplex des Bestechungsfalles Raphael Huber hat das Bundesgericht die Nichtigkeitsbeschwerden abgewiesen, die von den beiden Gastrounternehmern Hugo Holenstein und Rudolf Bindella gegen ihre Verurteilung wegen aktiver Bestechung eingereicht worden waren. Damit wurden bedingte Gefängnisstrafen von fünfzehn und sechs Monaten sowie Bussen von je 40 000 Franken bestätigt. Im Falle des wegen Gehilfenschaft zu passiver Bestechung verurteilten Alfred Tschanz liegt noch kein schriftliches Urteil vor, doch ist auch seine Beschwerde laut zuverlässigen Informationen ohne Erfolg geblieben. Von einer definitiven Erledigung der Angelegenheit zu sprechen, wäre indes zu früh, da im Falle Bindellas das vom Bundesgericht bestätigte Urteil des Obergerichts inzwischen vom Zürcher Kassationsgericht gemäss Angaben seines Anwalts aufgehoben worden ist. In zumindest einem der anderen Fälle ist zudem eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht hängig.
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