Beschaffungswesen und Staatshaftung
Kann die Rechtswidrigkeit eines Zuschlags auch noch im anschliessenden Staatshaftungsprozess geltend gemacht werden oder nur durch Beschwerde gegen den Zuschlag? Was gilt, wenn der Vertrag bereits abgeschlossen wurde? Das Bundesgericht hatte diese Fragen nach altem Recht zu beantworten (BGE 5P.407/1999 vom 30. März 2000). Eingegangen wird nachfolgend aber auch auf die Lage nach dem heute geltenden Recht.
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