Mossad-Agent vor Schweizer Richtern
Gescheiterte Anzapfung eines Telefons als Thema der Anklage
Am kommenden Montag, 3. Juli 2000, wird vor dem Bundesstrafgericht in Lausanne der Prozess gegen einen ausländischen Agenten eröffnet, der zu Beginn des Jahres 1998 im Auftrag des israelischen Auslandgeheimdiensts Mossad versucht hatte, in der bernischen Vorortsgemeinde Köniz den Telefonanschluss eines in der Schweiz eingebürgerten Libanesen anzuzapfen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten deswegen verbotene Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 Ziff. 1 Abs. 1 Strafgesetzbuch), politischen Nachrichtendienst (Art. 272 Ziff. 1 Abs. 1 Strafgesetzbuch), versuchtes Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche (Art. 179bis Abs. 1 Strafgesetzbuch) und wiederholten Gebrauch verfälschter ausländischer Ausweise vor (Art. 252 und 255 Strafgesetzbuch).
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