Zulässige Busse für Anti-Pelz-Demonstrationen
Die Zürcher Strafjustiz hat den Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken im Zusammenhang mit nichtbewilligten Anti-Pelz-Demonstrationen vor einem Modehaus in Winterthur zu Recht mit einer Busse von 200 Franken bestraft. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, welches eine staatsrechtliche Beschwerde des Verurteilten einstimmig abgewiesen und jede Verletzung der Meinungsäusserungs- oder Versammlungsfreiheit verneint hat.
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