Schweizerisches Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte verabschiedet
Mit der Schlussabstimmung vom 23. Juni 2000 haben National- und Ständerat das Anwaltsgesetz definitiv mit 103:60 und 31:5 verabschiedet. Das 37 Artikel umfassende Gesetz soll die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte gewährleisten und die Grundsätze für die Ausübung des Anwaltsberufes in der Schweiz festlegen. Vorliegend wird das Gesetz im Volltext wiedergegeben.
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