M-Cumulus-Daten für Untersuchungsrichter zugänglich
Migros-Kunden willigen im Antrag für eine M-Cumulus Karte grundsätzlich nur in die Bearbeitung ihrer Daten durch die Migros ein. Dennoch kann ein Untersuchungsrichter, der aufgrund einer M-Cumulus-Kassenquittung die mutmassliche Täterschaft eruieren will, von der Migros verlangen, dass sie ihm Name und Adresse einer angezeigten Person bekanntgibt. Der Migros steht trotz Datenschutzverpflichtung kein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht zu.
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