Gesetzesentwurf mit fixem Teilungsschlüssel für beschlagnahmte deliktische Vermögenswerte
Bundesgesetz über die Teilung eingezogener Vermögenswerte in der Vernehmlassung
Der Fall der kolumbianischen Drogenhändlersgattin und Geldwäscherin Sheila Arana de Nasser, bei dem rund 250 Millionen Schweizer Franken beschlagnahmt wurden, führte Mitte der Neunzigerjahre zu einem Streit zwischen der Eidgenossenschaft und den Kantonen Waadt und Zürich über die Aufteilung des vom Staat eingezogenen Guthabens. Der Schweizerische Bundesrat gab nun kürzlich einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung, der die Aufteilung eingezogener Vermögenswerte unter Kantonen, Bund und ausländischen Staaten regeln soll. Der Nettobetrag der eingezogenen Vermögenswerte soll im innerstaatlichen Verhältnis wie folgt aufgeteilt werden: 5/10 für das Gemeinwesen, welches die Einziehung verfügt hat, 3/10 für den Bund sowie 2/10 für die Kantone, in denen die eingezogenen Vermögenswerte lagen, aufgeteilt im Verhältnis der in den jeweiligen Kantonen gelegenen Werte.
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