Kassenpflichtiger Arztbesuch im Nachbarkanton
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Verwaltungsgerichtsbeschwerde eines Patienten aus dem Kanton Basel-Stadt gutgeheissen, der sich in dem rund einen Kilometer jenseits der Kantonsgrenze liegenden Baselbieter Kantonsspital Bruderholz ambulant behandeln liess und dafür auf die vollen Leistungen seiner Krankenkasse Anspruch erhob. Die Krankenkasse und das baselstädtische Versicherungsgericht hatten sich auf den Standpunkt gestellt, der Patient habe nur Versicherungsleistungen gemäss dem Tarif des Kantons Basel-Stadt zu gut. Das EVG verpflichtete nun die Versicherung zur Übernahme der Kosten gemäss den höheren Tarifen des Kantons Basel-Landschaft.
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