Anmerkung zur Frage der Relevanz des Inhalts einer Webseite bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr von Domänennamen
Die Frage, ob bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr eines Kennzeichens mit einem Domänennamen auf den Inhalt der darunter abrufbaren Webseite abgestellt werden muss, ist je nach Anspruchsgrundlage gesondert zu beantworten. Das Markenrecht und Namensrecht führen in diesem Zusammenhang zu konträren Resultaten.
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