Der Interessenkonflikt im Dreieckgeschäft
Befindet sich der allein zeichnungsberechtigte Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft beim Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten in einem möglichen Interessenkonflikt, wird das Geschäft unter Umständen gar nicht wirksam. Ob es sich so verhält, hängt laut einem Urteil des Bundesgerichts von verschiedenen Umständen ab.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire