Urteilsanmerkung zu BGE 6S.669/1996 vom 20. 5. 2000; Bestechung, Anfüttern von Haien
Der zum Anfüttern und zum Konnex Vorteil/Ermessensausübung ergangene Entscheid betrifft zwar noch das alte Bestechungsstrafrecht. Er ist jedoch für das dieses Jahr in Kraft getretene neue Korruptionsstrafrecht von grosser Bedeutung. Es zeigt sich nämlich, dass die verschiedenen Strafbarkeitsausdehnungen des neuen Rechts (Anfüttern/Fiktion der Pflichtwidrigkeit bei Ermessensbeamten) sich überlagern. Durch solche Überlagerungseffekte droht der vom neuen Recht mit guten Gründen im internationalen Geschäftsverkehr an sich straffrei gelassene Raum aufgefüllt zu werden.
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