Ausstandsbegehren gegen einen Genfer Untersuchungsrichter abgelehnt
Allein theoretische Möglichkeit einer persönlichen Verwicklung reicht nicht aus
Gemäss kürzlich ergangenem Entscheid des Schweizerischen Bundesgerichts reicht in einem Genfer Betrugsfall die theoretische Möglichkeit einer persönlichen Verwicklung eines Richters während dessen Amtszeit als Geschäftsleitungsmitglied einer Bank allein nicht aus für einen Ausstand. Im Übrigen handle es sich bei der Affäre um einen dermassen komplexen Fall, dass die Einsetzung eines neuen Untersuchungsrichters den weiteren Verfahrensverlauf beträchtlich verzögert hätte.
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