„Milch gibt starke Knochen“ – ein rechtlich zulässiger Slogan
Gemäss Eidgenössischer Lebensmittelverordnung (LMV; SR 817.02) vom 1. März 1995 dürfen Grundnahrungsmitteln keine vorbeugenden oder heilenden Eigenschaften zugeschrieben werden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Bern erachtet die Werbung für Milch mit dem Slogan „Milch gibt starke Knochen“ dennoch als zulässig und entschied zugunsten der Schweizer Milchproduzenten und gegen die Gesundheitsbehörden.
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