Aufenthaltsrecht für homosexuelle Partner
Formaljuristische Praxisänderung
Wird einem Ausländer, der in der Schweiz mit einem Partner des gleichen Geschlechts zusammenleben möchte, die Aufenthaltsbewilligung verweigert, dann kann sich ein in gefestigter Beziehung lebendes homosexuelles Paar künftig beim Bundesgericht beschweren. Dies führt indes keineswegs zwingend auch zur Erteilung der Aufenthaltsbewilligung, wie der konkret beurteilte Fall zeigt, der Anlass für die formaljuristische Praxisänderung bot.
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