Gesundheitsschädigende «Verkehrsberuhigung»
Löst das normale Befahren einer Verkehrsberuhigungsschwelle auf Grund vorbestehender Schäden der Halswirbelsäule gesundheitliche Probleme aus, so liegt rechtlich gesehen kein Unfall vor. Dies geht aus einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Falle eines Autolenkers hervor, bei dem das Überqueren einer verkehrsberuhigenden Schwelle zu einem Schmerzschub mit motorischer Teilparese, das heisst einer unvollständigen Lähmung im linken Arm geführt hatte. In der Folge wurde eine vorbestehende Diskushernie sowie eine massive Osteochondrose (Knochen- und Knorpeldegeneration) festgestellt.
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