Medienethische Regeln gelten auch für Leserbriefe
Eine Zeitung darf Leserbriefe, die eindeutig nicht gerechtfertigte Anschuldigungen enthalten, nicht veröffentlichen. In einem konkreten Fall im April dieses Jahres ging es um die Publikation eines Leserbriefes im Zusammenhang mit einer Busbeschaffung. Der Leserbriefschreiber unterstellte der Direktion des Busbetriebs indirekt die Annahme von Schmiergeldern. Der Schweizer Presserat hiess kürzlich eine dagegen erhobene Beschwerde gut und hielt fest, dass die betreffende Zeitung die „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ verletzt habe.
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