EU-Wettbewerbsrecht soll reformiert werden
Letzte Woche hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für eine Reform des EU-Wettbewerbsrechts angenommen. Das bisherige, im Jahre 1957 für eine Gemeinschaft mit sechs Mitgliedstaaten mit wenig entwickelter Wettbewerbskultur konzipierte System könne keinen wirksamen Schutz des Wettbewerbs mehr gewährleisten. Im Mittelpunkt des Kommissionsvorschlags steht die stärkere Einbeziehung der einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden und Gerichte, wobei jedoch die autonome Entscheidungsbefugnis der Kommission beibehalten werden soll. Das Anmelde- und Genehmigungssystem für Vereinbarungen zwischen Unternehmen soll abgeschafft und der Kampf gegen schädliche Kartelle verschärft werden. Bei grenzüberschreitenden Wettbewerbsverstössen soll neu allein das Wettbewerbsrecht der Gemeinschaft unter Ausschluss des Wettbewerbsrechts der Mitgliedstaaten anwendbar sein.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire