Jusletter

Was Nachbarn einander schulden

Schutz vor übermässigen Einwirkungen

  • Auteur-e: fel.
  • Domaines juridiques: Droits réels
  • Proposition de citation: fel., Was Nachbarn einander schulden, in : Jusletter 9. Oktober 2000
Der bundesrechtliche Schutz des Nachbarn vor übermässigen Einwirkungen kommt auch im Zusammenhang mit der grundsätzlich kantonal geregelten Bepflanzung von Grundstücken zum Tragen und umschreibt «das landesweit geltende Minimum dessen, was Nachbarn einander schulden». Dies geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung eines Grundsatzentscheids hervor, den das Bundesgericht am 18. Mai dieses Jahres öffentlich beraten und gefällt hat (NZZ vom 20. 5. 00). Damals wurde in Abkehr von einer langjährigen Rechtsprechung entschieden, dass der im Zivilgesetzbuch (Art. 679 und 684) verankerte Nachbarschutz nicht nur gegenüber sogenannt positiven Immissionen wie Rauch oder Lärm spielt, sondern ebenso bei negativen Immissionen wie dem Entzug von Licht oder Sonne.

Aucun commentaire

Es gibt noch keine Kommentare

Votre commentaire sur cet article

Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.