Allzu körperorientierte Psychotherapie?
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für zwei Therapeuten bestätigt, in deren Praxis es im Rahmen einer körperorientierten Gruppentherapie zu einem verhängnisvollen Zwischenfall mit tödlichem Ausgang gekommen war. Damit bleibt es beim Verdikt des Aargauer Obergerichts, welches die beiden wegen fahrlässiger Tötung zu je sieben Tagen Gefängnis bedingt, einer Busse von je 2000 Franken sowie zu Genugtuungszahlungen von insgesamt 75 000 Franken an die Witwe und an die drei Kinder des Getöteten verurteilt hatte.
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