Rechtsmittel gegen Nichteinbürgerungsentscheide des Volkes
Gemäss einem letzte Woche publik gewordenen Entscheid des Regierungsrates des Kantons Luzern können abgelehnte Einbürgerungsgesuche bei ihm mit Gemeindebeschwerde angefochten werden - auch wenn ein kommunaler Volksentscheid zu Grunde liegt. Das Luzerner Justizdepartement will den Entscheid erläutern, wenn er rechtskräftig ist. Ausgelöst wurde der Entscheid durch eine Beschwerde von Personen, die vom Souverän der Gemeinde Emmen nicht eingebürgert worden waren.
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