Swami bleibt prozessunfähig
Revisionsgesuch für den Toten chancenlos
Das Bundesgericht kommt nicht auf seinen Entscheid vom 2. September 1992 zurück, laut welchem der vom Bundesstrafgericht 1979 zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilte Swami Omkarananda nicht prozessfähig ist. Gleich hatte zuvor die Justiz des Kantons Zürich entschieden, wo Swami Omkarananda, das einstige Oberhaupt des Winterthurer Divine-Light-Zentrums, im Juni 1988 den damaligen Stabschef der Kantonspolizei Zürich wegen widerrechtlicher Persönlichkeitsverletzung verklagen wollte.
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