Gegenanwalt als Richter
EMRK im Kanton Zürich verletzt
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wirft der Schweiz eine Verletzung des Anspruchs auf ein unparteiliches Verfahren vor einem unabhängigen Gericht vor (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK). Hintergrund des Falles ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich im Jahre 1995, bei welchem ein Anwalt als nebenamtlicher Richter mitwirkte, der gegen den Kläger gleichzeitig in einer anderen Angelegenheit die Gegenpartei vertrat.
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