Zu viel Eile in Leukerbad
Das Bundesgericht pfeift den Beirat zurück
Der Beirat der hoch verschuldeten Munizipalgemeinde Leukerbad hat ungerechtfertigt in die Gläubigerrechte eingegriffen. Gemäss einem Urteil des Bundesgerichts, das sich erstmals zum Bundesgesetz über die Schuldbetreibung gegen Gemeinden äusserte, überschritt der Zwangsverwalter seine Kompetenzen, als er im Januar vergangenen Jahres die Forderungen der Gläubiger für fällig erklärte und einen Zinsstopp verfügte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire