Überwachungsreglement soll Klarheit über erlaubte und unerlaubte Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz schaffen
Gemäss einer letzte Woche publizierten Medienmitteilung empfiehlt der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte den Arbeitgebern, die Nutzung von Internet und E-Mail in einer schriftlichen Weisung zu regeln. Er hat nebst Fallbeispielen und Antworten zu häufig gestellten Fragen auch ein Ablaufschema publiziert, das erklärt, unter welchen Umständen die Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz überwacht werden darf. Im Frühling dieses Jahres will er überdies ein detailliertes Rechtspapier zu diesem Themenkomplex veröffentlichen.
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