Taggeldanspruch nach beendetem Arbeitsverhältnis
Hat ein Arbeitgeber für sein Personal eine private Taggeldversicherung gemäss Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) abgeschlossen, so setzt die Auflösung des Arbeitsverhältnisses dem vertraglich vereinbarten Taggeldanspruch eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers kein Ende. Das Bundesgericht hat festgehalten, dass die Rechtslage bei Versicherungen nach VVG eine andere ist als bei Taggeldversicherungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG).
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